Bauvermessungen

Der Höhenplan und/oder Bestandsplan ist die Grundlage für den Architekten oder sonstigen Planer, der auf dieser Grundlage das Bauvorhaben plant. Im Anschluss wird der Lageplan zum Baugesuch erstellt.

Dieser wird mit den Plänen des Architekten als Baugesuch eingereicht. Nach Erhalt der Baugenehmigung durch das Baurechtsamt wird das Bauvorhaben in der Örtlichkeit umgesetzt.

Das bedeutet im Detail das Auspflocken der Baugrube oder Bodenplatte und anbringen einer Meereshöhe am Baufeld für den Erdbauer. Nach Aushub der Baugrube wird das sogenannte Schnurgerüst („Zaun” aus Holzdielen) durch den Rohbauer aufgebaut.

Auf diesem Schnurgerüst werden die Achsen oder Bauwerksaußenkanten (aus dem Werkplan) eingeschnitten und mit Nägeln markiert.

Für die Ermittlung von Erdmassen wird die Baugrube höhen- und lagemäßig aufgemessen. Es wird ein digitales Geländemodell der Baugrube erstellt und mit dem Bestandsplan/Höhenplan verglichen. Daraus kann das Volumen des Erdaushubs berechnet und als Abrechnungsgrundlage zwischen Bauherr und Erdbauer verwendet werden.

  • Abstecken von Baugruben (Grobabsteckung)
  • Berechnung von Baggerdaten für GPS-gesteuerte Bagger
  • Schnurgerüst einschneiden (Feinabsteckung)
  • Ermittlung von Koordinaten für die Weiterverwendung bei Baufirmen
  • Massenermittlungen von Baugruben

Beispiele:

  • Bauwerksüberwachung, Setzungsmessung
  • Koordinatenermittlung für führerlose Transportsysteme (FTS), wie sie z.B. in der Automobilbranche für die Produktionsanlagen benötigt werden
  • Vermessungen im Reinraum (wie zum Beispiel die Produktion von Medikamenten)
  • Freizeitparks (zum Beispiel: Fahrgeschäfte, Pumptracks, und weitere…).

=> Je nach Anwendungsfall werden die passenden Vermessungsgeräte und -instrumente eingesetzt.

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