Amtliche Vermessungen

Eine amtliche Vermessung ist eine hoheitliche Tätigkeit um das Liegenschaftskataster zu bearbeiten (anpassen und fortführen). Im Liegenschaftskataster sind alle Flurstücke hinterlegt. Ein Grundstück kann sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Das Liegenschaftskataster enthält alle Flurstücke in Form, Lage und Größe mit den dazugehörigen Bauwerken. Das Liegenschaftskataster ist zentral beim Land und digital gespeichert.

Vom Land vereidigte Vermessungsingenieure sind zugelassen und damit berechtigt diese Art von Vermessungen durchzuführen. Die Vermessungen werden unparteiisch und unabhängig durchgeführt. Die Gebührenordnung des Landes stellt eine einheitliche Abrechnung für die Tätigkeiten sicher.

Seit 2019 ist Frank Trautwein als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur befähigt diese Aufgaben in Baden-Württemberg durchzuführen. Diese beinhalten u.a.:

Zerlegung von Flurstücken (auch Grundstücksteilung, Teilung von Flurstücken, Teilungsvermessungen genannt, Teilungsanzeige)
Grenzfeststellungen (z.B. fehlende Grenzpunkte, Grenzsteine, Grenzbolzen werden wiederhergestellt auf Basis des Liegenschaftskataster z.b. bei Grenzstreitigkeiten mit Nachbargrundstücken oder durch Baumaßnahmen verloren gegangene Grenzmarkierungen)
Gebäudeeinmessungen (nach der Fertigstellung eines Gebäudes wird dieses für das LK nach Lage und Form aufgemessen und dokumentiert)
Baulandumlegung (Umwandlung von nicht bebaubaren Land (Acker, Wiesen, etc) in bebaubare Flurstücken (Bauland))
alle weiteren Aufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

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