Amtliche Vermessungen
Eine amtliche Vermessung ist eine hoheitliche Tätigkeit, um das Liegenschaftskataster, welches zentral und digital beim Land gespeichert ist, zu bearbeiten (anpassen und fortführen).
Ein Grundstück kann sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Das Liegenschaftskataster enthält alle Flurstücke in Form, Lage und Größe mit den dazugehörigen Bauwerken, sowie den öffentlich-rechtlichen Festlegungen über Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse.
Vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zugelassene Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind öffentlich bestellt und damit berechtigt, diese Art von Vermessungen durchzuführen. Die Vermessungen werden unparteiisch und unabhängig durchgeführt. Die Gebührenverordnung für öffentliche Leistungen des amtlichen Vermessungswesens (GebVO-MLR) stellt eine einheitliche Abrechnung für die Tätigkeiten sicher.
Seit 2019 ist Frank Trautwein als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur befähigt, diese Aufgaben in Baden-Württemberg durchzuführen.
Diese beinhalten u.a.:
- Zerlegung von Flurstücken (umgangssprachlich Grundstücksteilung, Teilung von Flurstücken, Teilungsvermessungen)
- Grenzfeststellungen: fehlende, unabgemarkte oder beschädigte Grenzpunkte, Grenzsteine oder Grenzbolzen werden auf Basis des Liegenschaftskatasters wiederhergestellt. (z.B. bei Grenzstreitigkeiten mit Nachbargrundstücken oder durch Baumaßnahmen verloren gegangene Grenzmarkierungen)
- Gebäudeeinmessungen: nach der Fertigstellung eines Gebäudes sowie An- und Umbauten werden diese für das Liegenschaftskataster nach Lage und Form aufgemessen und dokumentiert
- Baulandumlegung: Umwandlung von nicht bebaubaren Land (Acker, Wiesen, etc.) in bebaubare Flurstücken (Bauland)
- alle weiteren Aufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure